Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die auf der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden und im Anschluss daran für vier Jahre im Amt fungieren. Die Tätigkeit im Verwaltungsrat ist ehrenamtlich. Aus ihrer Mitte bestellen die Ratsmitglieder durch Wahl einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Zudem gibt sich der Rat, der mindestens viermal im Jahr zusammentritt, eine eigene Geschäftsordnung. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Beschlussfähig ist das Gremium, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.