Die Organe des Vereins

Hier erfahren Sie, wer unsere Entscheidungsträger sind und welche Aufgaben Sie haben.

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung wird der Ehrenrat für vier Jahre gewählt. Als Wahlvoraussetzung gilt, dass der Beirat zunächst mindestens neun potenzielle Kandidaten für das Ehrenratsamt der Mitgliederversammlung vorzuschlagen hat, von welchen schließlich sieben bestellt werden. Aber nicht jedes Vereinsmitglied kann ohne Einschränkungen Ehrenratsmitglied werden. Als Kandidaten für dieses Gremium kommen nur Personen in Frage, die geringstenfalls 15 Jahre ununterbrochen dem Verein als ordentliches Mitglied angehört und das 40. Lebensjahr bereits beendet haben. Mindestens ein Ehrenratsmitglied sollte die Befähigung zum Richteramt besitzen.

Der Ehrenrat
Der Ehrenrat

Zuständigkeiten

Ehrenratsvorsitzender Helmut Weintraud

In den Zuständigkeitsbereich des Ehrenrates, an dessen Spitze der Vorsitzende und sein Stellvertreter stehen, fallen die Entscheidung und Schlichtung vereinsinterner Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Vereinsorganen sowie die Kontrolle nach Einhaltung der Vereinssatzung und –regeln.

Der Ehrenrat
Helmut Weintraud (Vorsitzender)
Adolf Bechtold
Ilse Bechthold
Günther Demuth
Dieter Lindner
Kurt E. Schmidt
Hannelore Ruhl

 

Kontakt

Eintracht Frankfurt e. V.

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60386 Frankfurt/Main

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