Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung wird der Ehrenrat für vier Jahre gewählt. Als Wahlvoraussetzung gilt, dass der Beirat zunächst mindestens neun potenzielle Kandidaten für das Ehrenratsamt der Mitgliederversammlung vorzuschlagen hat, von welchen schließlich sieben bestellt werden. Aber nicht jedes Vereinsmitglied kann ohne Einschränkungen Ehrenratsmitglied werden. Als Kandidaten für dieses Gremium kommen nur Personen in Frage, die geringstenfalls 15 Jahre ununterbrochen dem Verein als ordentliches Mitglied angehört und das 40. Lebensjahr bereits beendet haben. Mindestens ein Ehrenratsmitglied sollte die Befähigung zum Richteramt besitzen.